FAQ – Beteiligungsbörse
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Als erster Anbieter im deutschsprachigen Raum fokussieren wir uns auf die Eigenkapitalvermittlung für Unternehmen und bieten hierfür einen durchgängigen und standardisierten Prozess an.
- Damit unterstützen wir gezielt Unternehmen, die Kapital suchen. Zum Beispiel zur Wachstumsfinanzierung oder zur Verbesserung der Bonität.
- Investoren bieten wir qualitätsgeprüfte Beteiligungsmöglichkeiten an mittelständischen Unternehmen,
- M&A-Beratern Zugang zu Mandanten sowie innovative Tools zur effizienten Abwicklung eigener Transaktionen.
Kapitalsuchende Unternehmen, Investoren und M&A-Berater registrieren sich über unsere Website und hinterlegen ihre jeweiligen Interessen.
- Gemeinsam mit einem von uns vermittelten erfahrenen Berater durchläuft das Unternehmen alle Schritte einer soliden Transaktionsvorbereitung.
- Dabei arbeiten alle Parteien über eine zentrale Plattform zusammen – vom ersten bis zum letzten Schritt.
- Über unsere renommierten Partnerunternehmen stellen wir die digitalen Werkzeuge für eine qualifizierte Transaktionsprüfung (Due Diligence) und die Erstellung eines qualifizierten Investment Dossiers zur Verfügung.
- Kapitalgeber, deren registrierte Investitionsinteressen zum jeweiligen Angebot passen, werden exklusiv und vertraulich von uns kontaktiert.
- Die Vertragsgestaltung erfolgt kosteneffizient durch unsere Partneranwälte und der M&A-Berater begleitet alle Parteien bis zum Vertragsabschluss.
Datenschutz und Vertraulichkeit sind dabei unser oberstes Gebot. Bereits bei der Registrierung erhalten kapitalsuchende Unternehmen automatisch eine Vertraulichkeitserklärung von uns.
- Ihre Daten werden selbstverständlich streng nach den Regeln der DSGVO und weiterer Vorschriften behandelt.
- Auf Wunsch können Sie Ihre Daten auch jederzeit wieder löschen lassen.
Nachdem Sie sich im Anschluss an Ihre Registrierung und ein persönliches Beratungsgespräch für eine Zusammenarbeit mit uns entschieden haben, erheben wir mit der Beauftragung eine Strukturierungsgebühr von EUR 5.000,-.
Danach wird ein erfahrener M&A Berater aus unserem Netzwerk aktiv, welcher Sie anschließend durch den gesamten Prozess begleitet. Hierfür erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung, welche I.d.R 1‰ des gesuchten Kapitalvolumens beträgt.
Danach folgt die Due Diligence, die ausführliche Transaktionsvorbereitung. Diese endet mit der Erstellung unseres Investment Dossiers und der Erstellung einer Longlist möglicher Investoren. An dieser Stelle wird eine Transaktionsgebühr von 5.000€ fällig und wir beginnen mit der Investorenansprache.
Bei den weiteren Schritten, wie den Verhandlungen mit Interessenten und den Vertragsabschlüssen, unterstützt Sie weiterhin Ihr M&A Berater.
Unsere Erfolgsprovision beträgt 6,00% des vermittelten Beteiligungskapitals und wird im Anschluss an den Vertragsabschluss mit einem Investor fällig.
Alle zuvor gezahlten Gebühren und Honorare werden hierauf angerechnet.
Plattform
Als erster Anbieter im deutschsprachigen Raum fokussieren wir uns auf die Eigenkapitalvermittlung für Unternehmen und bieten hierfür einen durchgehenden, standardisierten Prozess an. Damit unterstützen wir gezielt Unternehmen, die Kapital suchen. Beispielsweise zur Wachstumsfinanzierung oder zur Verbesserung der Bonität. Investoren bieten wir so qualitätsgesicherte Beteiligungsmöglichkeiten an mittelständischen Unternehmen, M&A-Beratern Zugang zu Mandaten sowie innovative Tools zur effizienten Bearbeitung eigener Transaktionen.
Kapitalsuchende Unternehmen, Investoren und M&A-/ Unternehmensberater registrieren sich über diese Webseite und hinterlegen so ihre jeweiligen Interessen. Gemeinsam mit einem von uns vermittelten, erfahrenen Berater durchläuft das Unternehmen alle Schritte einer soliden Transaktionsvorbereitung. Dies beinhaltet die qualifizierte Transaktionsprüfung (Due Diligence) und Erstellung eines qualifizierten Investment Dossiers. Kapitalgeber, deren registrierte Investitionsinteressen zum jeweiligen Angebot passen, werden anschließend von uns vertraulich kontaktiert. Der Berater unterstützt dann alle Parteien bis zum Vertragsabschluss.
Alle Parteien arbeiten über eine zentrale Plattform miteinander zusammen – vom ersten bis zum letzten Schritt. Dabei kommen standardisierte Prozessabläufe zum Tragen, so dass alle Beteiligten jederzeit wissen, woran sie sind. Somit unterstützen erfahrene Berater das Unternehmen zu jeder Zeit. Über unsere renommierten Partnerunternehmen stellen wir die digitalen Werkzeuge für eine qualifizierte Transaktionsprüfung (Due Diligence). Tausende registrierte Investoren erhalten so geprüfte, transparente Informationen über die jeweilige Beteiligungsmöglichkeit. Die Vertragsgestaltung erfolgt kosteneffizient über unsere Partneranwälte.
Die meisten Crowdfunding-Plattformen vermitteln Kredite (Crowdlending) oder eigenkapitalähnliche Instrumente, zumeist in Form Partiarischer Nachrangdarlehen. Hier gibt es jedoch auch unseriöse Anbieter, weshalb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei diesen Instrumenten zu besonderer Vorsicht rät (siehe hier). Auch die Investitionsangebote, die auf der Beteiligungsbörse angeboten werden, sind risikobehaftet (unter „Wie sicher sind Unternehmensbeteiligungen?“ finden Sie zusätzliche Informationen). Durch eine qualifizierte Transaktionsprüfung (Due Diligence), solide Vertragswerke renommierter Anwälte sowie in der Regel eine notarielle Beurkundung der Beteiligung, bemühen wir uns, die Risiken für Investoren so weit wie möglich zu minimieren.
Unternehmer
Der Grund, warum Unternehmen Eigenkapital suchen, kann vielfältig sein. Häufig handelt es sich um Wachstumskapital zur Ausweitung des Geschäftsbetriebs oder für den Zukauf eines anderen Unternehmens. Nach den Krisen der vergangenen Jahre kann eine Stärkung der Eigenkapitalquote notwendig sein, um die Bonität des Unternehmens zu stützen. Aber auch die Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs, zum Beispiel im Rahmen der Nachfolge, kann über den Zwischenschritt einer Beteiligungsveräußerung erfolgen.
Wir vermitteln Eigenkapital ab einem Betrag von EUR 1 Mio. und im Regelfall handelt es sich dabei um Stammkapital an einer Kapitalgesellschaft. Personengesellschaften sollten möglicherweise die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft prüfen. Auch hierbei können wir gerne unterstützen. In besonderen Einzelfällen kommt auch eine Vermittlung von Mezzanine-Kapital (z.B. in Form einer Stillen Beteiligung) in Frage.
Die Beteiligungsbörse steht grundsätzlich Unternehmen aller Branchen offen, jedoch vermitteln wir keine Projektfinanzierungen oder Beteiligungen an Gesellschaften, deren einziger Geschäftszweck darin besteht, eine oder mehrere solcher Projektfinanzierungen zu tätigen. Gleiches gilt für die Kapitaleinwerbung von Fonds, Asset Managern oder sonstige Formen des Fundings von Investmentvehikeln.
Weiterhin können wir derzeit noch kein Kapital in frühen Unternehmensphasen vermitteln. Die bei uns registrierten Investoren suchen Beteiligungen an Unternehmen, die in aller Regel ein etabliertes Geschäftsmodell mit Kunden sowie wiederkehrende Umsätze haben.
Sollte Ihr Unternehmen in eine dieser Kategorien fallen, kontaktieren Sie uns trotzdem gerne per E-Mail. In unserem Netzwerk finden sich zahlreiche Partner, die Ihnen möglicherweise weiterhelfen können.
Wir vermitteln Eigenkapital ab einem Betrag von EUR 1 Mio., also im Regelfall Stammkapital an einer Kapitalgesellschaft. Personengesellschaften sollten möglicherweise die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft prüfen. Hierbei können wir gerne unterstützen. In besonderen Einzelfällen kommt auch eine Vermittlung von Mezzanine-Kapital (z.B. in Form einer Stillen Beteiligung) in Frage.
Der Grund, warum Unternehmen Eigenkapital suchen, kann unterschiedlich sein. Häufig handelt es sich um Wachstumskapital zur Ausweitung des Geschäftsbetriebs oder für den Zukauf eines anderen Unternehmens. Nach den Krisen der vergangenen Jahren kann eine Stärkung der Eigenkapitalquote notwendig sein, um die Bonität des Unternehmens zu stützen. Aber auch die Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs, zum Beispiel im Rahmen der Nachfolge, kann über den Zwischenschritt einer Beteiligungsveräußerung erfolgen.
Wir vermitteln Eigenkapital für Unternehmen, keine Kredite oder andere Fremdfinanzierungen. Ausnahmen gelten für sogenannte Mezzanine-Finanzierungen (z.B. in Form einer Stillen Beteiligung) und Wandeldarlehen.
Die Beteiligungsbörse steht grundsätzlich Unternehmen aller Branchen offen, jedoch vermitteln wir keine Projektfinanzierungen (Immobilien, Land- und Forstwirtschaft, Erneuerbare Energieanlagen, Schiffsfinanzierungen usw.) oder Beteiligungen an Gesellschaften, deren einziger Geschäftszweck darin besteht, eine oder mehrere solcher Projektfinanzierungen zu tätigen. Gleiches gilt für die Kapitaleinwerbung von Fonds, Asset Managern oder sonstige Formen des Fundings von Investmentvehikeln.
Weiterhin können wir derzeit noch kein Kapital in frühen Unternehmensphasen (StartUp) vermitteln. Die bei uns registrierten Investoren suchen Beteiligungen an Unternehmen, die in aller Regel ein etabliertes Geschäftsmodell (proof of concept), Kunden sowie wiederkehrende Umsätze haben.
Sollte Ihr Unternehmen in eine dieser Kategorien fallen, kontaktieren Sie uns trotzdem gerne per E-Mail. In unserem Netzwerk finden sich zahlreiche Partner, die Ihnen möglicherweise weiterhelfen können.
Nachdem Sie sich im Anschluss an Ihre Registrierung und ein persönliches Beratungsgespräch für eine Zusammenarbeit mit uns entschieden haben, erheben wir zusammen mit dem Abschluss einer Mandatsvereinbarung eine Strukturierungsgebühr von EUR 5.000,-.
Danach vermitteln wir Ihnen aus unserem großen Netzwerk einen erfahrenen Berater. Dieser begleitet Sie anschließend persönlich durch den gesamten Prozess. Hierfür erhält der Berater eine monatliche Aufwandsentschädigung, deren Höhe von den Rahmenbedingungen der Kapitalsuche (Höhe, erwartete Dauer usw.) abhängt. Als Richtlinie beträgt diese monatliche Aufwandsentschädigung 1‰ des gesuchten Kapitalvolumens.
Es folgt die ausführliche Transaktionsvorbereitung (Due Diligence), in deren Verlauf auch eine detaillierte Angebotsunterlage für Investoren (Investment Dossier) erstellt wird. Nachdem dies erfolgt ist, und wir in unserer Datenbank passende Interessenten für Ihr Unternehmen identifiziert haben, erheben wir vor Beginn der Vermarktung eine Transaktionsgebühr EUR 5.000,-.
Dem schließen sich die Investorenansprache, Verhandlungen mit Interessenten und die Vertragsabschlüsse an. Dabei unterstützt Sie weiterhin jederzeit Ihr Berater. Bei den anwaltlichen Leistungen profitieren Sie von professionellen Musterverträgen unseres Partnerunternehmens Pinsent Masons, einer international führenden Rechtsanwaltskanzlei.
Unsere Erfolgsprovision beträgt 6,00% des vermittelten Beteiligungskapitals und wird im Anschluss an den Vertragsabschluss mit einem Investor fällig. Alle zuvor gezahlten Gebühren und Honorare werden hierauf angerechnet.
Hinzu kommen, je nach Form der Beteiligung, Beurkundungskosten durch einen Notar sowie ggf. externe Kosten für Anwälte und Steuerberater. Durch unsere standardisierten Vertragsdokumente helfen wir dabei, diese Zusatzkosten so niedrig wie möglich zu halten.
Für Kapitalgesuche ab EUR 10 Mio. bieten wir Sonderkonditionen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet laut InsO (Insolvenzordnung), dass der Schuldner „voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu bezahlen“ (§ 18 Abs. 2 InsO). Wenn dieser Zeitpunkt für Ihr Unternehmen weniger als 6 Monate bevorsteht, ist eine Vermittlung von Investoren i.d.R. nicht mehr möglich. Wir empfehlen in diesen Fällen dringend, dass Sie sich umgehend an Ihren Steuerberater sowie einen Fachanwalt wenden.
z.B. im Rahmen der Nachfolge. Unterstützt die Beteiligungsbörse hierbei auch?
Über die Beteiligungsbörse werden derzeit nur Minderheitsbeteiligungen (unter 50%) an Unternehmen vermittelt.
Sollten Sie an einer mehrheitlichen oder vollständigen Veräußerung Ihres Unternehmens interessiert sein, kontaktieren Sie uns bitte dennoch. Gerne helfen wir Ihnen auch in diesem Fall, aus unserem Netzwerk zuverlässig einen seriösen Prozessbegleiter und geeignete Erwerber zu finden.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (Kosten der aufwändigen Transaktionsprüfung und -begleitung) können wir eine Kapitalvermittlung derzeit erst ab einem Betrag von EUR 1 Mio. anbieten. Eine Obergrenze gibt es nicht, da viele der bei uns registrierten Investoren auch großvolumige Anlagen suchen.
Eine Unternehmensbeteiligung ist, anders als z.B. ein Kredit, grundsätzlich unbefristet. Das so geschaffene bzw. veräußerte Eigenkapital steht dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung.
Allerdings kann es der Wunsch der bisherigen Gesellschafter sein, nur vorübergehend Kapital von externen Investoren aufzunehmen und diese, z.B. nach Beseitigung einer finanziellen Schieflage des Unternehmens, wieder abzulösen. In solchen Fällen wird die Beteiligung von Beginn an so strukturiert, dass ein späterer Ausstieg des Investors zu beiderseits fairen Konditionen erleichtert wird.
Ebenso gibt es Fälle, in denen über die Hereinnahme eines externen Investors langfristige strategische Synergien genutzt oder eine Nachfolge vorbereitet werden sollen. Dann wird bei der Gestaltung des Beteiligungsvertrags stärker auf diese Aspekte Rücksicht genommen.
Bereits im ersten persönlichen Gespräch mit unseren Beratern werden wir mit Ihnen besprechen, welche Vorstellungen Sie haben, und wie diese am besten umgesetzt werden können.
Eigenkapital hat, anders als ein Bankkredit oder eine Anleihe, keine feste Verzinsung. Der Investor partizipiert ebenso an der Unternehmensentwicklung wie die bisherigen Eigentümer.
Die Investitionsrendite resultiert im Wesentlichen aus der Beteilung an der jährlichen Gewinnausschüttung und am Wertzuwachs des Unternehmens. Daneben kann es im Einzelfall strategische Vorteile für die Beteiligten geben, z.B. im Rahmen einer Vertriebskooperation.
Da das Risikoprofil einer Eigenkapitalinvestition höher als bei einer Kreditvergabe und die Rückzahlung zudem meist weniger planbar ist, erwarten Investoren für eine Unternehmensbeteiligung typischerweise Zielrenditen, die über vergleichbaren Kreditzinsen liegen.
Warum sollte ich das machen?
Jedes Unternehmen benötigt Eigenkapital, damit es stabil aufgestellt ist. Dies wird von Geschäftspartnern oder Kreditgebern erwartet und durch Auskunfteien wie Creditreform oder SCHUFA überprüft. Die Höhe der notwendigen Eigenkapitalquote ist betriebsabhängig. Im Durchschnitt betrug diese in Deutschland 2022 nach Angaben der Deutschen Bundesbank 31,4%.
Sinkt die Eigenkapitalquote zu stark, etwa durch hohe Investitionen oder infolge von Verlusten bzw. verstärkter Kreditaufnahme (z.B. KfW-Mittel während der COVID-Pandemie), verschlechtert sich die Bonität des Unternehmens. Geschäftspartner gewähren dann oft keine Zahlungsziele mehr, Banken und Sparkassen werden bei der Kreditverlängerung oder -neuvergabe zögerlich.
Eine Stärkung der Eigenkapitalausstattung durch einen Investor ist dann der richtige Schritt. Diese kann längerfristig oder nur temporär angelegt sein. Zudem sind viele Investoren selbst Unternehmer und können daher auch bei der Unternehmensentwicklung mitwirken.
Ein Unternehmen ist ein komplexes Gebilde. Manche Dinge lassen sich für einen externen Betrachter vergleichsweise leicht prüfen, z.B. die Finanzen. Andere Aspekte erfordern eine intensivere Prüfung, z.B. die bestehenden Vertragsbeziehungen des Unternehmens oder seine Marktposition.
Für einen Investor, der sich beteiligen möchte, ist ein gutes Verständnis der Gesellschaft wichtig. Daher durchlaufen alle Unternehmen, für die wir Beteiligungen vermitteln, bereits vor Ansprache der Investoren eine Due Diligence („gewissenhafte Prüfung“). Hierbei werden durch Einbindung digitaler Tools unserer Partnerunternehmen CANEI (Finanzanalyse) und Pinsent Masons (rechtliche Analyse) sowie den Berater (kommerzielle Analyse) alle wesentlichen Aspekte des Unternehmens geprüft.
Die so gesammelten Erkenntnisse werden anschließend auszugsweise im Investment Dossier dargestellt. Anhand dieses Dokuments können sich Investoren, die bei uns ausnahmslos alle eine Vertraulichkeitserklärung abgeben müssen, einen guten Eindruck über die Beteiligungsmöglichkeit machen.
Das Investment Dossier ist die zentrale Angebotsunterlage für mögliche Investoren. Es umfasst etwa 15 Seiten und wird vom Berater zusammen mit dem Unternehmen erstellt. Wesentliche Bestandteile sind
- Auszüge aus dem Handelsregister
- Darstellung der Gesellschafterstruktur
- Beschreibung des Unternehmens sowie seiner Produkte bzw. Dienstleistungen
- Markt- und Wettbewerbssituation sowie ggf. Wachstumspläne
- Finanzkennzahlen und Planung
- Analyse der wesentlichen Rechtsverbindungen
- Anlass des Beteiligungsangebots und Verwendung der Mittel
- Bewertung des Unternehmens und Art des Beteiligungsangebots
- Vorgesehene künftige Informations- und (ggf.) Mitspracherechte des / der Investoren
Natürlich möchte kein Unternehmen Betriebsgeheimnisse oder erfolgskritische Unternehmensinformationen preisgeben. Daher wird ihr Berater mit Ihnen im Einzelfall besprechen, ob bestimmte Angaben schon im Investment Dossier oder beispielsweise erst in einer Endphase von Verhandlungen gemacht werden müssen.
Investoren müssen bei der Beteiligungsbörse ausnahmslose immer eine Vertraulichkeitserklärung bezüglich der erhaltenen Unternehmensinformationen abgeben. Hinsichtlich besonders sensibler Daten (z.B. über Kunden) kann ggf. eine zusätzliche, verschärfte Form der Verschwiegenheit vereinbart werden. Ihr Berater wird Sie auch hierbei begleiten.
Das hängt wesentlich davon ab, wie gut das Unternehmen auf den Beteiligungsprozess vorbereitet ist, und ob die Gesellschafter bzw. die Geschäftsleitung die Transaktion aktiv und engagiert begleiten. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, sollte man rund sechs Monate von der Registrierung bei der Beteiligungsbörse bis zum Abschluss des Beteiligungsprozesses einplanen.
Die Bewertung eines Unternehmens hängt von vielen Faktoren ab. Daher finden Sie auf unserer Webseite auch keinen Rechner nach dem Motto „In drei Schritten zur Unternehmensbewertung“. Wir finden so etwas unseriös.
Die wichtigsten Einfluss auf den individuellen Unternehmenswert hat die Profitabilität (meist ausgedrückt als Vorsteuerergebnis), sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ zum Umsatz. Hierbei wird auch immer der Vergleich zum Wettbewerb gezogen. Die Zusammensetzung, Planbarkeit und Wachstumsperspektiven des Umsatzes spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Dabei werden auch Marktpotential und Wettbewerbssituation des Unternehmens betrachtet. Die Bilanzverhältnisse finden Berücksichtigung, da die Verschuldung bei der Ermittlung des Unternehmenswerts meist abgezogen werden muss. Vermögenswerte (Immobilien, Anlagen, stille Reserven) führen ebenso zu einer Werterhöhung wie Patente, besonderes Knowhow und ähnliche Faktoren.
Branchen und Geschäftsmodelle werden von Seiten der Investoren unterschiedlich stark gesucht, und auch dies spiegelt sich in der Bewertung wider. So lassen sich z.B. für Unternehmen in den Bereichen Medizintechnik oder Informationstechnologie meist höhere Bewertungen erzielen als im Einzelhandel oder Handwerk.
Wir geben Ihnen zu Beginn eines Beteiligungsprozesses eine erste, unverbindliche Einschätzung der Spanne, innerhalb derer die Bewertung Ihres Unternehmens zu erwarten ist. Gemeinsam mit Ihrem Berater wird diese weiter verfeinert. Letztlich gilt aber auch für Unternehmensbeteiligungen die Regel, dass etwas stets so viel wert ist, wie ein anderer (hier: der Investor) zu zahlen bereit ist. Erst im Laufe der Verhandlungen mit Investoren wird also letztlich genau zu ermitteln sein, wie hoch der Unternehmenswert ist.
Hieraus errechnet sich auch die Höhe der abzugebenden Beteiligung: fließt dem Unternehmen im Rahmen der Transaktion frisches Kapital zu, und haben sich die Parteien auf einen Unternehmenswert vor Kapitalfluss (pre-money) verständigt, so wird die Beteiligung des Investors als Anteil am Unternehmenswert nach Kapitalfluss (post-money) errechnet.
Beispiel:
Bewertung des Unternehmens pre-money: EUR 9 Mio.
Kapitalzufluss: EUR 3 Mio.
Bewertung des Unternehmens post-money: EUR 12 Mio.
Anteil des Investors (EUR 3 Mio. / EUR 12 Mio.): 25%
Sofern Anteile von Altgesellschaftern ohne Mittelzufluss an das Unternehmen übertragen werden, einigen sich die Parteien auf einen Übertragungspreis für den abzugebenden Anteil am Unternehmen. In dem Fall entfällt die Unterscheidung zwischen pre-money und post-money.
Die Rechte von Gesellschaftern an einer Kapitalgesellschaft richten sich in erster Linie an den rechtlichen Vorschriften, z.B. dem GmbH-Gesetz. Demnach bedarf es für bestimmte Entscheidungen im Gesellschafterkreis einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75% des Kapitals; im Umkehrschluss kann ein Gesellschafter mit mindestens 25,1% der Anteile bestimmte Entscheidungen verhindern (sogenannte Sperrminorität).
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Mitspracherechte eines Investors umso umfangreicher ausfallen werden, desto höher seine prozentuale Beteiligung am Unternehmen ist. Ab einer gewissen Größenordnung kann es daher sinnvoll sein, einen Beirat einzurichten, in dem der Investor Sitz und Stimme hat.
In der Praxis einigt man sich bereits beim Eingehen einer Beteiligung im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung auf die wichtigsten Rechte und Pflichten der Parteien. Dies kann Informations- und Mitentscheidungsrechte ebenso umfassen wie die Gewinnverwendung (Ausschüttung). Dies ist Verhandlungssache. Ihr Berater wird Sie dabei unterstützen, hier eine für alle Seiten faire und praktikable Lösung zu finden.
Unsere langjährige Erfahrung hat vielfach bestätigt, dass Transaktionen ohne Berater für das kapitalsuchende Unternehmen im besten Fall ein schlechteres Ergebnis erzielen, in der Regel aber meist scheitern. Warum? Die wenigsten Mittelständler haben sich zuvor schon einmal mit (externen) Kapitalgebern beschäftigt. Sie kennen weder die zahlreichen, für professionelle Investoren selbstverständliche Usancen (z.B. im Rahmen der Due Diligence), noch haben sie i.d.R. das Knowhow für die erfolgreiche Vorbereitung und professionelle Darstellung des Unternehmens. Auch ist der Prozess recht zeitaufwendig, weshalb eine Unterstützung neben dem Tagesgeschäft sehr sinnvoll ist. Schlussendlich ist ein emotional weniger betroffener Dritter oft ein willkommener Sparringspartner für den Unternehmer und Mittler in möglicherweise emotionalen Verhandlungen. Ein guter Berater ist daher immer sein Geld wert und bei jeder Transaktion über die Beteiligungsbörse Pflicht.
Ja. Wir arbeiten mit einer ständig wachsenden Zahl von Beratern professionell zusammen. Alle Seiten profitieren dabei von unseren digitalen Prozessen sowie unserem einzigartigen Investorenzugang.
Allerdings ist eine Begleitung Ihrer Kapitalsuche durch die Beteiligungsbörse nur exklusiv möglich. Dies bedeutet, dass alle Prozessschritte (insbesondere die Due Diligence) über unsere Plattform erfolgen müssen, und eine parallele Vermarktung, z.B. an vorgemerkte Interessenten, nicht möglich ist.
Nein. Die Besonderheit unseres Angebots ist die Standardisierung der Prozesse, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Due Diligence und des Investment Dossiers. Dieses Leistungsversprechen gegenüber Investoren können wir nur sicherstellen, wenn die Transaktion durch uns bekannte, professionelle Berater begleitet wird.
Sprechen Sie uns aber trotzdem gerne an. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob es einen Zwischenweg, z.B. durch die Einbindung Ihres Wirtschaftsprüfers oder Steuerberater gibt.
Ja. Allen Mitarbeitern der Beteiligungsbörse und den einbezogenen Beratern ist die besondere Vertraulichkeit unseres Geschäfts bewusst. Bis zum Beginn der Vermarktung erfährt kein Außenstehender von Ihrem Kapitalgesuch. Auch anschließend bleibt es Ihre Entscheidung, welche Investoren kontaktiert werden. Jeder bei uns registrierte Investor muss sich ebenfalls zum vertraulichen Umgang mit erhaltenen Informationen verpflichten.
Investoren
Wir vermitteln Beteiligungen an mittelständischen und Wachstumsunternehmen (keine StartUps). Sie investieren also direkt in das jeweilige Unternehmen, nicht über einen Fonds oder einen anderen Asset Manager. Wir vermitteln keine Darlehen (Ausnahme ggf. Wandeldarlehen) oder Sacheinlagen.
In der Regel erfolgt die Investition durch die Begebung von Stammkapital der Gesellschaft sowie eine eigenkapitalwirksame Einzahlung in die Kapitalrückstellungen. Im Einzelfall kann es sich auch um die Übertragung einer bestehenden Kapitalbeteiligung eines Altgesellschafters handeln. Eine solche Investition führt im Regelfall zu einer notariellen Beurkundung.
Sofern die Parteien einen eher kurzen, zeitlich begrenzten Investitionshorizont anstreben, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, statt einer Beteiligung am Gesellschaftskapital eine sogenannte Mezzanine-Finanzierung (z.B. als Stille Beteiligung) zu vereinbaren.
Nichts. Sowohl die Registrierung als auch die Vermittlung und der Abschluss von Investitionen sind für den Investor kostenfrei, da wir stets vom kapitalsuchenden Unternehmen bezahlt werden.
Sofern Sie im Prozessverlauf eigene Anwälte oder Steuerberater einbinden, erfolgt dies auf Ihre eigenen Kosten.
Registrieren Sie sich einfach hier auf unserer Webseite. Dabei erhalten Sie Ihre Log-in-Daten, mit denen Sie künftig Angebote abrufen oder Ihre Daten ändern können. Anschließend fragen wir Ihre konkreten Suchkriterien ab.
Es ist unser Anspruch, Ihnen nur solche Investitionen anzubieten, die auch Ihren Kriterien entsprechen. Sobald eine passende Beteiligung angeboten wird und das Unternehmen Ihnen diese unterbreiten möchte, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Sofern Sie Interesse an weitergehenden Informationen haben, werden Ihnen diese im Log-in Bereich angezeigt. Dort finden Sie auch alle Angaben zum Prozess, durch den Sie dann vom Berater des Verkäufers begleitet werden.
Sie können bei uns Kaufgesuche ab EUR 50.000 je Beteiligung registrieren. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Unternehmen suchen über die Beteiligungsbörse Eigenkapital ab einer Höhe von EUR 1 Million. Dabei entscheidet das Unternehmen selbst, ob es lediglich einen oder auch mehrerer Investoren aufnehmen möchte. Sofern mehrere Investoren in Frage kommen, koordiniert unser eingebundener Berater das Investitionsinteresse.
Die meisten mittelständischen Unternehmen legen bei der Eigenkapitalvermittlung Wert auf Diskretion, insbesondere auch bei strategischen Beteiligungen ab etwa 25%. Von daher werden Beteiligungsmöglichkeiten immer nur gezielt denjenigen Investoren angeboten, die zuvor ihr passendes Interesse bei uns hinterlegt haben.
Unternehmen bieten über uns Minderheitsbeteiligungen bis zu 49% an. Diese können also deutliche, strategische Bedeutung haben, weshalb wir bei der Registrierung von Investoren auch abfragen, ob Interesse an einer aktiven Mitwirkung am Unternehmen besteht.
Komplette Unternehmensverkäufe werden über die Beteiligungsbörse bislang nicht angeboten. Wenn Sie hieran Interesse haben, wenden Sie sich gerne an unser Schwesterunternehmen COMPANYLINKS, die führende Matchingplattform für den diskreten Unternehmensverkauf.
aber trotzdem sicher sein, solide Investitionen zu finden. Können Sie das sicherstellen?
Ja. Es ist unser Anspruch, Ihnen ausschließlich qualitätsgeprüfte Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Dies beginnt mit der grundsätzlichen Einbindung eines professionellen Transaktionsberaters aus unserem Netzwerk. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Experten mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Unternehmensverkäufen und -beteiligungen. Jede Transaktion auf unserer Plattform durchläuft eine ausführliche Verkäufer-Due Diligence, deren Ergebnisse Ihnen in einem professionell erstellten Investment Dossier sowie ggf. durch Zugang zu einem vollständigen Virtuellen Datenraum zur Verfügung gestellt werden.
Unternehmensbeteiligungen sind Eigenkapitalinvestitionen. Diese haben, wie z.B. Aktien, ein höheres Risikopotential als festverzinsliche Anlagen. Die Geschäftsentwicklung kann schlechter, als vom Unternehmen prognostiziert, verlaufen, so dass Umsätze oder Überschüsse nicht oder in niedrigerer Höhe oder später eintreten. Dies kann dazu führen, dass prognostizierte Gewinnausschüttungen nicht oder in niedrigerer Höhe oder später erfolgen, oder dass der Unternehmenswert nicht ansteigt oder fällt. Aufgrund der insolvenzrechtlichen Bevorzugung von Gläubigern ist im Falle einer Insolvenz des jeweiligen Unternehmens mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalausfall der Investition zu rechnen.
Wir versuchen sicherzustellen, dass Ihnen ausschließlich werthaltige Beteiligungen angeboten werden. Hierfür sind die Beteiligungsbörse Deutschland, unsere Partnerunternehmen sowie die durch uns eingebundenen Berater auf gewissenhafte Angaben des Unternehmens angewiesen. Auch die durchgeführte rechtliche Prüfung (Legal Due Diligence) kann Betrugsfälle oder eine negative Geschäftsentwicklung beim Unternehmen nicht vollständig ausschließen.
Ähnlich wie bei Aktien errechnet sich die Rendite einer Unternehmensbeteiligung aus den Gewinnausschüttungen über die Halteperiode sowie dem erzielten Preis bei Veräußerung, beides bezogen auf das investierte Kapital. Da Gewinnausschüttungen sowie Zeitpunkt und Ergebnis bei Veräußerung zum Zeitpunkt der Investition nicht bekannt sind, kann eine verlässliche Aussage zur Rendite, anders als z.B. bei einem Kredit, nicht getroffen werden. Erfolgt die Investition gegebenenfalls über eine Mezzanine-Finanzierung, ist eine Zielrendite mit größerer Sicherheit vorhersehbar.
Die Eigenkapitalrendite mittelständischer Unternehmen in Deutschland betrug 2021 gemäß Statista etwa 23,5%. Dies ist allerdings nur ein Mittelwert, die Spanne reicht von negativer Profitabilität bis in den hohen zweistelligen Prozentbereich. Die meisten Investoren für Unternehmensbeteiligungen orientieren sich an den langfristigen Renditen von Aktieninvestitionen, zuzüglich einer Prämie für die geringere Liquidität der Investition.
Welche Optionen für den Verkauf (Exit) habe ich als Investor?
Bereits bei Ihrer Registrierung als Investor fragen wir ab, ob Sie einen eher kurz-, mittel- oder langfristigen Anlagehorizont haben. Ebenso verfahren wir mit den kapitalsuchenden Unternehmen, so dass auch in dieser Hinsicht passende Parteien zusammengeführt werden.
Ein fester Rückzahlungstermin ist bei einer Eigenkapitalinvestition nicht möglich. Hierauf besteht, anders als z.B. bei einem Kredit, auch kein Rechtsanspruch. Sollte Ihnen an einem planbaren Verkaufszeitpunkt gelegen sein, und möchte auch das kapitalsuchende Unternehmen nur temporär einen externen Investor aufnehmen, könnte eine Mezzaninefinanzierung (z.B. Stille Beteilung) für die Parteien das geeignete Instrument sein. Der Transaktionsberater wird hierauf dann entsprechend hinarbeiten.
Daneben gibt es eine Reihe von Wegen, die dazu geeignet sind, einen Exit des Investors zu ermöglichen. Neben dem Rückkauf der Anteile durch das Unternehmen oder seine Altgesellschafter sind dies u.a. der Weiterverkauf der Beteiligung an Dritte im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung sowie Mechanismen, die diese vorgenannten Maßnahmen beschleunigen können. Auch hier werden der Transaktionsberater sowie die mit den Vertragsausgestaltungen beauftragten Anwälte eine für alle Seiten faire Lösung erarbeiten.
Mittelfristig planen wir zudem, einen Zweitmarkt für Unternehmensbeteiligungen einzurichten.
Wenn ein Unternehmen mehr als einen Gesellschafter hat, gibt es eine Satzung und / oder einen Gesellschaftervertrag. Hierin werden die Rechte und Pflichten aller Beteiligten geregelt. Dies kann Informations- und Mitentscheidungsrechte ebenso umfassen, wie die Gewinnverwendung (Ausschüttung). Hierzu finden Sie im Investment Dossier eines Beteiligungsangebots sowie im späteren Entwurf des Gesellschaftervertrages erste Angaben. Je nach Form und Höhe der Beteiligung werden diese dann im weiteren Verhandlungsverlauf konkretisiert.
Bieten Sie auch gezielt solche Beteiligungsmöglichkeiten an?
Ja. Bereits bei der Registrierung Ihres Investitionsinteresses können Sie hierauf gesondert hinweisen. Sie erhalten dann bevorzugt Beteiligungsangebote, die erhöhten ESG-Anforderungen entsprechen.
Berater
Jede Transaktion, die über die Beteiligungsbörse abgewickelt wird, muss von einem versierten Berater eingebracht oder begleitet werden. Im Regelfall handelt es sich hierbei um einen erfahrenen M&A-Berater, es sei denn, dass z.B. ein mit Beteiligungstransaktionen vertrauter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt eine Transaktion für einen Mandanten einbringt und durch diesen begleitet werden kann und soll.
Der Berater unterstützt das kapitalsuchende Unternehmen bzw. dessen Gesellschafter beim gesamten Transaktionsprozess, insbesondere bei der Due Diligence und den Verhandlungen mit Investoren. Dies erfolgt vollständig über unsere Plattform, und es kommen obligatorisch unsere digitalen Tools und das so erstellte Investment Dossier zum Einsatz.
Wir generieren durch einen steten Dealflow Mandate und binden für deren Umsetzung bei jeder Transaktion externe Berater intensiv ein. Hierfür erweitern wir fortwährend unser Netzwerk von erfahrenen Beratern, denen wir so Geschäft vermitteln.
Wenn Sie als Berater selbst eine Transaktion akquiriert haben, bieten wir Ihnen mit unserer Plattform, unseren führenden digitalen Tools und unserer großen Investorendatenbank die idealen Voraussetzungen, diese Transaktion effizient und erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Registrieren Sie sich zunächst hier bei der Beteiligungsbörse. Sie erhalten so Ihre Log in-Daten für die zukünftige Nutzung unserer Plattform. Im Rahmen der Anmeldung fragen wir Sie nach den wesentlichen Informationen für unsere Zusammenarbeit. Wenn Sie es wünschen, stehen wir natürlich auch jederzeit für einen persönlichen Austausch zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu gerne hier einen Termin mit unserem Partner-Management.
Sobald Sie erstmals eine eigene oder durch uns vermittelte Transaktion über die Beteiligungsbörse abwickeln, unterstützen wir Sie intensiv durch den Einsatz unserer digitalen Tools sowie beim weiteren Prozessverlauf.
Bei der Beteiligungsbörse erfolgt die Kompensation immer über das kapitalsuchende Unternehmen. Der Regelsatz beträgt dabei 6,00% des eingeworbenen Kapitals, wovon Sie als Berater 50% erhalten. Neben festen, prozessabhängigen Bearbeitungsgebühren der Beteiligungsbörse ist grundsätzlich auch eine laufende monatliche Kompensation (Retainer) für den Berater Teil unserer Honorarstruktur. Der Retainer beträgt üblicherweise 1‰ des gesuchten Kapitalvolumens.
Wenn Sie eine selbst akquirierte Transaktion einbringen, können Sonderkonditionen gelten. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Grundsätzlich ja. Allerdings gelten im Interesse unserer Investoren auch dann die gleichen Standards hinsichtlich der obligatorischen Nutzung unserer Plattform und digitalen Tools sowie der koordinierten Ansprache aller Investoren. Das ist aber kein Nachteil, ganz im Gegenteil: Profitieren Sie so von signifikanter Arbeitserleichterung und deutlich besseren Erfolgsaussichten dank unserer großen Investorendatenbank.
Nein. Die Verkäufer-Due Diligence und das hieraus hervorgehende, einheitliche Investment Dossier als Angebotsunterlage sind untrennbar mit dem von der Beteiligungsbörse verfolgten Standard verbunden. Eine separate Ansprache einzelner Investoren ist daher nicht möglich.
Wir laden Sie ausdrücklich dazu ein, Ihre Transaktionen über unsere Plattform abzuwickeln, müssen dann aber darauf bestehen, dass dies auch vollumfänglich der Fall ist.
Ganz im Gegenteil. Wir sind selbst Berater und wissen daher aus täglicher Praxis, dass Kunden auf dem sensiblen Gebiet der Eigenkapitalbeschaffung persönliche Ansprechpartner suchen und brauchen. Auch wenn wir kontinuierlich am weiter optimierten Einsatz digitaler Tools und Künstlicher Intelligenz arbeiten, sind wir daher zutiefst von der Bedeutung und Notwendigkeit persönlicher Betreuung und professionellen Knowhows überzeugt.
Mit der Beteiligungsbörse schaffen wir die Voraussetzungen, künftig auch kleinere Transaktionen effizienter als bisher bearbeiten zu können. Damit wächst das Geschäftsvolumen für alle Beteiligten an. Hiervon profitieren Sie als Berater ebenso wie die Beteiligungsbörse.
Wikipedia
Eine Minderheitsbeteiligung bezeichnet den Erwerb eines Anteils an einem Unternehmen, der weniger als 50% der Gesellschaftsanteile oder Stimmrechte repräsentiert. In diesem Szenario verfügt der Investor nicht über die Kontrollmehrheit und ist demnach nicht in der Position, unilaterale strategische Entscheidungen zu treffen. Über die Beteiligungsbörse kann ein Investor solche Beteiligungen identifizieren und erwerben. Diese Art von Investition ist oft das Ergebnis einer gezielten strategischen Überlegung von Investoren, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, ohne jedoch die volle operative Kontrolle zu übernehmen.
Minderheitsbeteiligungen bieten sowohl für Investoren als auch für Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Ein Investor kann von der Performance des Unternehmens profitieren, bleibt jedoch in Bezug auf die operative Steuerung flexibel. Zudem ermöglichen Minderheitsbeteiligungen eine Risikodiversifikation des Anlageportfolios. Für Unternehmen kann die Einbindung eines Minderheitsinvestors, wie er über die Beteiligungsbörse gefunden werden kann, eine wertvolle Kapitalzufuhr bedeuten. Dieses Kapital kann in Wachstumsinitiativen, Forschung und Entwicklung oder in die Optimierung bestehender Geschäftsprozesse investiert werden.
Neben der unmittelbaren Kapitalzufuhr kann ein Minderheitsinvestor strategische Expertise, Branchenkenntnisse und ein erweitertes Netzwerk in das Unternehmen einbringen. Diese Ressourcen können sich als entscheidend für die Expansion, den Markteintritt oder die Entwicklung neuer Produkte erweisen. Die Beteiligungsbörse bietet eine effiziente Schnittstelle zwischen Unternehmen, die Kapital und strategische Partner suchen, und Investoren, die gezielte Investitionsmöglichkeiten suchen.
Es gibt verschiedene Beteiligungsformen, je nach den Bedürfnissen und Strategien von Unternehmen und Investoren. Hierzu gehören die bereits erwähnten Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen, aber auch stille Beteiligungen, bei denen der Investor Kapital beisteuert, jedoch ohne Stimmrecht oder sichtbare Beteiligung am Unternehmen. Daneben gibt es weitere Formen des sogenannten Mezzanine-Kapitals, das eine Mischform von Eigen- und Fremdkapital darstellt. Die Beteiligungsbörse bietet durch ihre Plattform eine breite Palette dieser unterschiedlichen Beteiligungsformen und erleichtert somit die Suche nach passenden Investitionspartnern.
Unternehmensbeteiligungen können erhebliche Vorteile für Unternehmen bringen. Dazu gehören nicht nur direkte finanzielle Vorteile durch den Kapitalzufluss, sondern auch indirekte Vorteile durch den Zugang zu den Ressourcen und dem Know-how des Investors. Ein solcher strategischer Partner kann Türen zu neuen Märkten öffnen, den Zugang zu Technologien erleichtern oder wertvolle Branchenkenntnisse einbringen.
Die Suche nach einem passenden Investor erfordert eine strategische Herangehensweise und ein tiefes Verständnis des eigenen Geschäftsmodells und der Marktchancen. Die Beteiligungsbörse fungiert hier als wertvolles Instrument, das Unternehmen und Investoren effizient und zielgerichtet zusammenbringt. Es ist jedoch auch wichtig, über einen soliden Geschäftsplan und eine klare Investitionsthese zu verfügen, um potenzielle Investoren zu überzeugen.
Die Eigenkapitalquote beschreibt, welcher Anteil des Gesamtkapitals eines Unternehmens durch das Eigenkapital gedeckt ist. Dabei dient sie als Indikator für die finanzielle Struktur und Stabilität eines Unternehmens.
Wenn wir von einer hohen Eigenkapitalquote sprechen, bedeutet das, dass das Unternehmen einen großen Teil seiner Ressourcen aus eigenem Kapital finanziert hat, sei es durch Einlagen der Eigentümer, einbehaltenen Gewinnen oder anderen Formen von Eigenkapital. Dies wird häufig als Zeichen der finanziellen Gesundheit und Unabhängigkeit interpretiert, da das Unternehmen weniger auf externe Finanzierung, wie z.B. Bankkredite, angewiesen ist.
Auf der anderen Seite zeigt eine niedrige Eigenkapitalquote an, dass ein Unternehmen stark durch Fremdkapital, wie z.B. Darlehen oder Anleihen, finanziert wird. Dies kann Risiken mit sich bringen, insbesondere wenn das Unternehmen Schwierigkeiten hat, seine Schulden zu bedienen.
Das Stärken der Eigenkapitalquote kann durch eine Erhöhung des Eigenkapitals oder durch eine Verringerung des Fremdkapitals erreicht werden. Dies kann durch Reinvestition von Gewinnen, Kapitalerhöhungen oder die Aufnahme von Beteiligungen, wie sie über die Beteiligungsbörse verfügbar sind, erfolgen. Eine weitere Methode ist die Reduzierung des bilanziellen Fremdkapitals durch Schuldenabbau oder durch alternative Refinanzierungsoptionen wie z.B. Leasing.
Über uns
Die BB Beteiligungsbörse Deutschland GmbH wurde 2023 gegründet. Gesellschafter sind die COMPANYLINKS GmbH mit 66,6%, der Verein der Mitglieder der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg e.V.“ mit 16,7% und Holger Kruse mit ebenfalls 16,7%.
Parallel wurde das Unternehmen durch eine erfolgreiche Pre-Seed Finanzierungsrunde solide finanziert.
Die Hanseatische Wertpapierbörse wurde 1558 gegründet und ist damit die älteste aktive Börse Deutschlands. Über die BÖAG Börsen AG gehören die Wertpapierbörsen Düsseldorf und Hamburg zu ihrem Verbund.
Die Hamburger Börse hat von Beginn an eine signifikante Rolle bei der Konzeption der Beteiligungsbörse gespielt und ist ein wichtiger Partner. Neben der Erfahrung mit traditionellen Eigenkapitalprodukten sowie deren Emission und Handel, bringt die Hamburger Börse ihr weitreichendes Netzwerk zu Unternehmen, Investoren und weiteren Multiplikatoren ein.
Nein. Wir haben viele internationale Investoren, die über die Beteiligungsbörse in deutsche Unternehmen investieren möchten. Daneben suchen auch Unternehmen aus dem europäischen Ausland über die Beteiligungsbörse Kapital.